Was versichert unsere Bauherrenhaftplichtversicherung?
Sie planen den Bau Ihres Eigenheims, Mehrfamilienhauses oder größere Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen? Dann ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Auf Ihrer Baustelle tragen Sie eine Menge Verantwortung – Sie sind für Schäden verantwortlich, die während der Baumaßnahmen eintreten. Sie haften mit Ihrem Vermögen beispielsweise dann, wenn ein Passant durch Sturz in eine nicht ausreichend abgesicherte Baugrube verletzt wird.
Auch mit größtmöglicher Sorgfalt auf der Baustelle ist kein Schutz gegen finanzielle Schäden infolge von gesetzlichen Haftungsansprüchen gewährleistet - auf einer Baustelle kann immer etwas schief gehen. Mit unserer leistungsstarken Bauherrenhaftpflicht sind Sie bestens geschützt.
Als Bauherr haften Sie für fast alle Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle entstehen.
Egal ob Bau Ihres Eigenheimes, Mehrfamilienhauses oder größere Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen – Sie tragen die Verantwortung und haften mit Ihrem Vermögen, wenn Personen oder das Eigentum Dritter durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommt.
Die Bauherrenhaftpflicht der GVO sichert Sie optimal dagegen ab.
Bauherrenhaftpflichtversicherung Vergleich
Jetzt schnell und einfach die Bauherrenhaftpflicht abschließen. Mit unserem Tarif TOP-VIT PlusN der Bauherrenhaftpflicht der GVO ist für jede Lebenssituation der passende Versicherungsschutz für Sie und Ihr Bauvorhaben dabei.
Entscheiden Sie sich jetzt für unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung und genießen Sie den optimalen Schutz für Ihr Bauvorhaben:
- Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Abwehr nicht berechtigter Forderungen – auch vor Gericht
- Mitversicherung von nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen
- Mitversicherung von sämtlichen mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen (Bauhelferhaftpflicht)
- Deckungssumme
- Vorübergehende Auslandsaufenthalte
- Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabearbeiten
- Bauausführung in Eigenregie / Eigenleistung / Nachbarschaftshilfe: bis 50.000 € beitragsfrei
- Senkungen, Erdrutschungen
- Unterfangung / Unterfahrung
- Gewässerschäden
- (Häusliche) Abwässer
- Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen (z. B. Minibagger, Radlader, Vorderkipper, Hub-/ Gabelstabler)
- Besitz und Verwendung von Be- und Entladevorrichtungen (z. B. Kräne und Winden)
- Innovationsklausel
- Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen bis 30 %, max. 2.500 €
- Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz bis 30% über Zeitwert, max. 2.500 €
Versicherte Sachen
Wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wird, spricht man von einem Sachschaden.
Beispiel: Durch eine Grundstücksvertiefung wird das Gebäude Ihres Nachbarn beschädigt. Dieser macht Ansprüche für die Instandsetzung seines Gebäudes geltend. Wir prüfen die berechtigten Ansprüche und wehren unberechtigte Ansprüche in Ihrem Namen ab.
Wird eine Person verletzt oder getötet, handelt es sich um einen Personenschaden.
Beispiel: Eine fremde Person betritt das Baugrundstück. Durch ein fallendes Bauteil wird die Person verletzt. Der Geschädigte macht Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall geltend. Dazu nimmt der Krankenversicherer Sie als Bauherr für die entstandenen Behandlungskosten in Anspruch.
Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Schaden, wie z. B. den Verdienstausfall, wenn der Geschädigte z. B. nicht mehr arbeiten gehen kann.
Durch Baumaßnahmen kommt es zu einem Umweltschaden in einem umliegenden Gewässer, welches ein Artensterben der beheimateten Frösche verursacht. Die öffentliche Hand macht Kosten zur Kompensation geltend.
Die Deckungssumme, auch als Versicherungssumme bekannt, ist der Betrag, den der Versicherer für einen Schaden maximal zahlt. Schäden sind im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht der GVO bis zu 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögenschäden versicherbar. Haftpflichtschäden können Kosten in Millionenhöhe verursachen. Deswegen ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro sinnvoll.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Vorteile der
Bauherrenhaftpflichtversicherung der GVO
Mit der Bauherrenhaftpflicht der GVO sind Sie optimal abgesichert. Die Vorteile der Bauherrenhaftpflichtversicherung kurz und knapp für Sie zusammengefasst:
Existenzen sichern. Im Schadenfall sind Sie mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu 10 Mio. Euro abgesichert.
Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der GVO sind Sie ab 7,44 € / Monat geschützt.
Auch nicht versicherungspflichtige Landfahrzeuge (z. B. Minibagger und Radlader) sind versichert.
Berechtigte Schadensersatzansprüche werden übernommen, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht.
Wir versichern neben dem Versicherungsnehmer als Bauherr auch sämtliche mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen (Bauhelferhaftpflicht).
Kosten für Bauherrenhaftpflichtversicherung
Was kostet mich die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung der GVO beginnen ab 7,44 € im Monat. Der jährliche Beitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel der Bausumme, der Höhe der Eigenleistungen und der Art des Umbaus.
Bauherrenhaftpflichtversicherung Kostenbeispiele
Einfamilienhaus (Fertighaus)
Bausumme 250.000 €
Premiumtarif TOP-VIT PlusN
Deckungssumme 10.000.000 €
Beitrag: 7,44 € / Monat
Beratung anfordern
Einfamilienhaus
Bausumme 750.000 €
Eigenleistung bis 50.000 €
Premiumtarif TOP-VIT PlusN
Deckungssumme 10.000.000 €
Beitrag: 14,88 € / Monat
Beratung anfordern
Mehrfamilienhaus (Fertighaus)
Bausumme 1.000.000 €
Premiumtarif TOP-VIT PlusN
Deckungssumme 10.000.000 €
Beitrag: 14,88 € / Monat
Beitrag: 14,88 € / Monat
Beratung anfordernWir beraten Sie gerne - auch am Telefon
Fragen und Antworten
Weitere Versicherungen
Mehr Versicherungsschutz der GVO?
Hier geht es zu unseren Versicherungen: