Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherren-
haftpflicht­versicherung

ab 7,44€ mtl.
ab 4,21€ mtl.

Was versichert unsere Bauherrenhaftplicht­versicherung?

Sie planen den Bau Ihres Eigenheims, Mehrfamilienhauses oder größere Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen? Dann ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Auf Ihrer Baustelle tragen Sie eine Menge Verantwortung – Sie sind für Schäden verantwortlich, die während der Baumaßnahmen eintreten. Sie haften mit Ihrem Vermögen beispielsweise dann, wenn ein Passant durch Sturz in eine nicht ausreichend abgesicherte Baugrube verletzt wird.

Auch mit größtmöglicher Sorgfalt auf der Baustelle ist kein Schutz gegen finanzielle Schäden infolge von gesetzlichen Haftungsansprüchen gewährleistet - auf einer Baustelle kann immer etwas schief gehen. Mit unserer leistungsstarken Bauherrenhaftpflicht sind Sie bestens geschützt.

GVO Versicherung -  Bauherrenhaftpflichtversicherung

Warum eine
Bauherren­haftpflicht?

Als Bauherr haften Sie für fast alle Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle entstehen.

Egal ob Bau Ihres Eigenheimes, Mehrfamilienhauses oder größere Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen – Sie tragen die Verantwortung und haften mit Ihrem Vermögen, wenn Personen oder das Eigentum Dritter durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommt.

Die Bauherrenhaftpflicht der GVO sichert Sie optimal dagegen ab.

Bauherren­haftpflicht­versicherung Vergleich

Jetzt schnell und einfach die Bauherrenhaftpflicht abschließen. Mit unserem Tarif TOP-VIT PlusN der Bauherrenhaftpflicht der GVO ist für jede Lebenssituation der passende Versicherungsschutz für Sie und Ihr Bauvorhaben dabei.

Entscheiden Sie sich jetzt für unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung und genießen Sie den optimalen Schutz für Ihr Bauvorhaben:

  • Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Abwehr nicht berechtigter Forderungen – auch vor Gericht
  • Mitversicherung von nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen
  • Mitversicherung von sämtlichen mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen (Bauhelferhaftpflicht)
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Unsere Empfehlung TOP-VIT PlusN
  • Deckungssumme
  • Vorübergehende Auslandsaufenthalte
  • Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabearbeiten
  • Bauausführung in Eigenregie / Eigenleistung / Nachbarschaftshilfe: bis 50.000 € beitragsfrei
  • Senkungen, Erdrutschungen
  • Unterfangung / Unterfahrung
  • Gewässerschäden
  • (Häusliche) Abwässer
  • Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen (z. B. Minibagger, Radlader, Vorderkipper, Hub-/ Gabelstabler)
  • Besitz und Verwendung von Be- und Entladevorrichtungen (z. B. Kräne und Winden)
  • Innovationsklausel
  • Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen bis 30 %, max. 2.500 €
  • Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz bis 30% über Zeitwert, max. 2.500 €

Versicherte Sachen

GVO Versicherung -  Icon Sachschäden
Sachschäden

Wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wird, spricht man von einem Sachschaden.

Beispiel: Durch eine Grundstücksvertiefung wird das Gebäude Ihres Nachbarn beschädigt. Dieser macht Ansprüche für die Instandsetzung seines Gebäudes geltend. Wir prüfen die berechtigten Ansprüche und wehren unberechtigte Ansprüche in Ihrem Namen ab.

GVO Versicherung -  Icon Personenschäden
Personenschäden

Wird eine Person verletzt oder getötet, handelt es sich um einen Personenschaden.

Beispiel: Eine fremde Person betritt das Baugrundstück. Durch ein fallendes Bauteil wird die Person verletzt. Der Geschädigte macht Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall geltend. Dazu nimmt der Krankenversicherer Sie als Bauherr für die entstandenen Behandlungskosten in Anspruch.

GVO Versicherung -  Icon Vermögensschäden
Vermögensschäden

Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Schaden, wie z. B. den Verdienstausfall, wenn der Geschädigte z. B. nicht mehr arbeiten gehen kann.

GVO Versicherung -  Icon Umweltschaden
Umweltschaden

Durch Baumaßnahmen kommt es zu einem Umweltschaden in einem umliegenden Gewässer, welches ein Artensterben der beheimateten Frösche verursacht. Die öffentliche Hand macht Kosten zur Kompensation geltend.

GVO Versicherung -  Icon Deckungssumme
Deckungssumme

Die Deckungssumme, auch als Versicherungssumme bekannt, ist der Betrag, den der Versicherer für einen Schaden maximal zahlt. Schäden sind im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht der GVO bis zu 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögenschäden versicherbar. Haftpflichtschäden können Kosten in Millionenhöhe verursachen. Deswegen ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro sinnvoll.

GVO Versicherung -  Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Vorteile der
Bauherren­haftpflicht­versicherung der GVO

Mit der Bauherrenhaftpflicht der GVO sind Sie optimal abgesichert. Die Vorteile der Bauherrenhaftpflichtversicherung kurz und knapp für Sie zusammengefasst:

GVO Versicherung -  Icon Deckungssumme
Deckungssumme bis 10 Mio. Euro

Existenzen sichern. Im Schadenfall sind Sie mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu 10 Mio. Euro abgesichert.

GVO Versicherung -  Icon Günstiger Beitrag
Günstiger Beitrag

Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der GVO sind Sie ab 7,44 € / Monat geschützt.

GVO Versicherung -  Icon Fahrzeuge
Fahrzeuge

Auch nicht versicherungspflichtige Landfahrzeuge (z. B. Minibagger und Radlader) sind versichert.

GVO Versicherung -  Icon Schutz vor finanziellen Folgen
Schutz vor finanziellen Folgen

Berechtigte Schadensersatzansprüche werden übernommen, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht.

GVO Versicherung -  Icon Bauhelfer
Bauhelfer

Wir versichern neben dem Versicherungsnehmer als Bauherr auch sämtliche mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen (Bauhelferhaftpflicht).

Kosten für Bauherren­haftpflicht­versicherung

Was kostet mich die Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung der GVO beginnen ab 7,44 € im Monat. Der jährliche Beitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel der Bausumme, der Höhe der Eigenleistungen und der Art des Umbaus.

Bauherren­haftpflicht­versicherung Kostenbeispiele

GVO Versicherung -  Icon Haus
Beispiel 1:

Einfamilienhaus (Fertighaus)
Bausumme 250.000 €
Premiumtarif TOP-VIT PlusN
Deckungssumme 10.000.000 €

Beitrag: 7,44 € / Monat

Beratung anfordern
GVO Versicherung -  Icon Haus
Beispiel 2:

Einfamilienhaus
Bausumme 750.000 €
Eigenleistung bis 50.000 €
Premiumtarif TOP-VIT PlusN
Deckungssumme 10.000.000 €

Beitrag: 14,88 € / Monat

Beratung anfordern
GVO Versicherung -  Icon Haus
Beispiel 3:

Mehrfamilienhaus (Fertighaus)
Bausumme 1.000.000 €
Premiumtarif TOP-VIT PlusN
Deckungssumme 10.000.000 €
Beitrag: 14,88 € / Monat

Beitrag: 14,88 € / Monat

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Wir beraten Sie gerne - auch am Telefon

Fragen und Antworten

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Personen mitversichert, die mit Bauarbeiten auf Ihrer Baustelle beschäftigt sind (Bauhelfer).

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Versicherungsnehmers oder den mitversicherten Personen.

Die Versicherungssumme beträgt 10 Mio. € für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Nein, grundsätzlich haben wir keine Selbstbeteiligung in unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung.

In jedem Fall. Als Bauherr haften Sie gesetzlich unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen und sind für viele Bereiche verantwortlich - egal ob Sicherung der Baustelle oder die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften.

Es können bspw. keine Bauvorhaben versichert werden, die sich nicht innerhalb Deutschlands befinden oder die Summe der Eigenleistungen 500.000 € übersteigt.

Die Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung ist bei größeren Bauvorhaben wie Hausbau, energetische Ertüchtigungen oder Kernsanierungen meistens nicht ausreichend, da diese an eine bestimmte Bausumme gebunden ist. Kleinere Umbauten sind möglicherweise bereits durch Ihre private Haftpflichtversicherung versichert. Dies sollten Sie jedoch zwingend vor Baubeginn abklären.

Der Versicherungsschutz sollte während der gesamten Bauphase bestehen. Die Versicherungsdauer beträgt zwei Jahre ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Auf Anfrage kann die Versicherungsdauer auf drei Jahre verlängert werden.

Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise für Strafen und Bußgelder, selbst erlittene Schäden (Eigenschäden) oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Zusätzlich zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden, da die Bauherrenhaftpflichtversicherung Sie nicht vor finanziellen Schäden durch Feuer schützt. Bei der GVO können Sie bereits vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Feuerrohbauversicherung ist dann in Ihrer Wohngebäudeversicherung enthalten.

Sollten Sie beim Bau Ihrer Immobilie selbst anpacken, sind auch die Gefahren aus diesen Eigenleistungen versichert. Der Versicherungsschutz für Eigenleistungen bzw. Bau in Eigenregie ist bei unserer Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Summe von 50.000 EUR beitragsfrei mitversichert. Für höhere Eigenleistungssummen lässt sich der Versicherungsschutz für einen Zusatzbeitrag erweitern.

Der Versicherungsschutz für Eigenleistungen ist bei unserer Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Summe von 50.000 EUR beitragsfrei mitversichert. Für höhere Eigenleistungssummen lässt sich der Versicherungsschutz für einen Zusatzbeitrag erweitern.

Auch wenn durch Ihr Bauvorhaben ein unmittelbar angrenzendes Nachbargebäude beschädigt wird, weil Sie schuldhaft durch einen Verstoß gegen die nachbarschaftsrechtliche Rücksichtnahmepflicht gehandelt haben, übernimmt die GVO die entsprechenden Schadensersatzforderungen.

Als Bauherr haben Sie diverse Pflichten gegenüber Behörden, Handwerkern und sonstigen Personen, z.B. Zahlungspflichten, Mitwirkungspflichten sowie Anzeigepflichten. Alle Pflichten sind zu beachten. Schadensersatzansprüche können jedoch besonders schnell aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht entstehen. Demnach obliegt es dem Bauherren, für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Sorge zu tragen, die Baustelle korrekt abzusichern und zu verhindern, dass es an umliegenden Gebäuden oder Grundstücken zu Schäden kommt. Wir sichern Sie ab, sollte es trotz Ihrer Sorgfalt, doch einmal zu einem Schadensersatzanspruch gegen Sie kommen.

Unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung beinhaltet die passive Rechtschutzfunktion. Wir prüfen, ob Schadensersatzforderungen gegen Sie berechtigt sind und wehren diese für Sie ab, sollte die Forderung gegen Sie unberechtigt sein - falls notwendig auch vor Gericht.

Ist Ihr Bauvorhaben beendet, endet auch der Versicherungsschutz automatisch. Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus ist dann in der Regel über ihre private Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Sollten Sie das Objekt nicht selbst nutzen, empfehlen wir den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Im Fall der Fälle - melden Sie uns den Schadenfall unverzüglich, wir kümmern uns um alles Weitere.

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