Pferdehalterhaftpflicht

Pferde­haftpflicht­versicherung

ab 7,50€ mtl.
ab 6,77€ mtl.

Was versichert unsere Pferdehaftpflicht­versicherung?

Jeder kennt das Sprichwort: Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Aber keiner möchte dieses Glück herausfordern, denn bereits ein kleines Missgeschick kann großen Schaden verursachen. Für jeden Pferdebesitzer ist die Pferdehaftpflicht eine unverzichtbare Absicherung.

Denn verursacht Ihr Pony, Fohlen oder Pferd einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, haften Sie als Pferdehalter für alles, was Ihr Pferd anrichtet – ohne Begrenzung und auch ohne eigenes Verschulden.

Mit unserer Pferdehaftpflichtversicherung schützen wir Sie mit unseren leistungsstarken Produkten vor hohen finanziellen Folgen.

GVO Versicherung -  Pferdehaftpflicht

Warum eine
Pferdehaftpflicht?

Eine Pferdehaftpflichtversicherung als Pferdehalter ist unverzichtbar.

Als Halter von Pferden, Ponys oder Fohlen haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht. Dabei ist es egal, ob Sie selbst schuld daran tragen.

Die Pferdehaftpflicht der GVO bietet Ihnen sofortigen Schutz ab dem ersten Tag, ohne Wartezeit, schützt Sie vor dem finanziellen Risiko und übernimmt die Schadenersatzansprüche für Sie. Dazu gehört auch unberechtigte Forderungen für Sie abzuwenden – auch vor Gericht.

Pferdehaftpflicht­versicherung Vergleich

Jetzt schnell und einfach die Pferdehaftpflicht vergleichen. Mit den zwei Tarifen der Pferdehaftpflichtversicherung der GVO ist für jede Lebenssituation der passende Versicherungsschutz für Sie und Ihr Pferd dabei.

Sie haben die Wahl zwischen unserem Preis-Leistung Bestseller TOP-VIT oder unserem nachhaltigen Premiumschutz TOP-VIT PlusN.

Egal für welches Angebot Sie sich entscheiden, folgende Leistungen sind in allen Pferdehaftpflicht Tarifen enthalten:

  • Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz bei Mietsachschäden
  • Forderungsausfalldeckung - für die Übernahme der Kosten, wenn der Schadenverursacher nicht zahlen kann
  • Auslandsdeckung
  • Reiten durch Reitbeteiligung
  • Abwehr nicht berechtigter Forderungen – auch vor Gericht
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TOP-VIT
  • Deckungssumme Sach- und Vermögensschäden: 10 Mio. €
  • Deckungssumme Personenschäden: 10 Mio. €
  • Mietsachschäden: 5 Mio. €
  • Schäden an geliehenen, geleasten oder gemieteten Sachen: bis 5.000 €
  • Vorübergehende Auslandsaufenthalte
  • Reiten/Führen eines fremden Pferdes
  • Mitversicherung von Fohlen: bis 12 Monate
  • Gewerbliche Nutzung / nebenberufliche Tätigkeiten: bis 3.000 € im Kalenderjahr
  • Teilnahme an Distanz- und Wanderreiten
  • Teilnahme an Reitunterricht, Ausbildungslehrgängen und Prüfungen
  • Teilnahme an Turnieren, Schauvorführungen und Rennen
  • Voltigieren
  • Unentgeltlicher Reitunterricht
  • Innovationsklausel
  • Best-Leistungsgarantie
Unsere Empfehlung TOP-VIT PlusN
  • Deckungssumme Sach- und Vermögensschäden: 50 Mio. €
  • Deckungssumme Personenschäden: 20 Mio. €
  • Mietsachschäden
  • Schäden an geliehenen, geleasten oder gemieteten Sachen: bis 10.000 €
  • Vorübergehende Auslandsaufenthalte
  • Reiten/Führen eines fremden Pferdes
  • Forderungsausfalldeckung
  • Erweiterter Forderungsausfall – Pferderipper / Wolfsriss: bis 5.000 €
  • Mitversicherung von Fohlen: bis 18 Monate
  • Gewerbliche Nutzung / nebenberufliche Tätigkeiten: bis 6.000 € im Kalenderjahr
  • Teilnahme an Distanz- und Wanderreiten
  • Teilnahme an Reitunterricht, Ausbildungslehrgängen und Prüfungen
  • Teilnahme an Turnieren, Schauvorführungen und Rennen
  • Voltigieren
  • Unentgeltlicher Reitunterricht
  • Innovationsklausel
  • Best-Leistungsgarantie
  • Kündigung täglich möglich
  • Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen: bis 30 %, max. 2.500 €
  • Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz: bis 30 % über Zeitwert, max. 2.500 €

Versicherte Sachen

GVO Versicherung -  Icon Sachschäden
Sachschäden

Wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wird, spricht man von einem Sachschaden.

Beispiel: Ihr Pferd richtet Schäden an der von Ihnen gemieteten Stallung an. Der Eigentümer macht die Reparaturkosten gegenüber Ihnen geltend.

GVO Versicherung -  Icon Personenschäden
Personenschäden

Wird eine Person verletzt oder getötet, handelt es sich um einen Personenschaden.

Beispiel: Ihre Reitbeteiligung verunfallt, da sie von Ihrem scheuenden Pferd abgeworfen wird. Der Krankenversicherer der Reitbeteiligung macht die Behandlungskosten der Reitbeteiligung geltend.

GVO Versicherung -  Icon Vermögensschäden
Vermögensschäden

Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Schaden, wie z. B. den Verdienstausfall, wenn der Geschädigte z. B. nicht mehr arbeiten gehen kann.

GVO Versicherung -  Icon Deckungssumme
Deckungssumme

Die Deckungssumme, auch als Versicherungssumme bekannt, ist der Betrag, den der Versicherer für einen Schaden maximal zahlt. Schäden sind im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung der GVO bis zu 50 Millionen Euro für Sach- und Vermögenschäden sowie 20 Millionen Euro für Personenschäden versicherbar. Haftpflichtschäden können Kosten in Millionenhöhe verursachen. Deswegen ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro sinnvoll. Bei der Haftpflichtversicherung für Pferde der GVO können Sie Ihre Versicherungssumme aus 10 oder 50 Millionen Euro wählen.

GVO Versicherung -  Pferdehaftpflicht

Pferdehaftpflichtversicherung

Vorteile der
Pferdehaftpflicht­versicherung der GVO

Mit der Pferdehaftpflicht der GVO sind Sie und Ihr Pferd optimal abgesichert. Die Vorteile der Haftpflichtversicherung für Pferde der GVO kurz und knapp für Sie zusammengefasst:

GVO Versicherung -  Icon Deckungssumme bis 50 Mio. Euro
Deckungssumme bis 50 Mio. Euro

Als Pferdehalter haften Sie unbegrenzt. Im Schadenfall sind Sie mit der Pferdehaftpflicht bis zu 50 Mio. Euro abgesichert.

GVO Versicherung -  Icon Schutz vor finanziellen Folgen
Schutz vor finanziellen Folgen

Berechtigte Schadensersatzansprüche werden übernommen, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

GVO Versicherung -  Icon Schutz bei Mietsachschäden
Schutz bei Mietsachschäden

Pferdehalter, aufgepasst! Das kennen Sie sicherlich: Ihr Pferd ist voller Abenteuerlust, hat Langeweile oder ist aufgeregt und dann passiert es: Die gemietete Pferdebox darf dran glauben und wird beschädigt. Sie als Mieter und Pferdehalter müssen für den Schaden aufkommen.

GVO Versicherung -  Icon Fohlenschutz
Fohlenschutz

Bis zu 18 Monate sind Fohlen automatisch mitversichert, sofern sie beim Muttertier bleiben.

GVO Versicherung -  Icon Forderungsausfalldeckung
Forderungsausfalldeckung

Wenn Sie einmal selbst der Geschädigte sind und der andere Tierhalter nicht für den Schaden aufkommen kann, leisten wir die Forderungsausfalldeckung.

Kosten für Pferdehaftpflichtversicherung

Was kostet mich die Pferdehaftpflicht­versicherung der GVO?

Die Kosten einer Pferdehaftpflichtversicherung der GVO beginnen ab 5,74 € im Monat. Der jährliche Beitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel dem gewählten Tarif, dem versicherten Pferd bzw. den versicherten Pferden (z. B. Anzahl) und der Deckungssumme ab.

Pferdehaftpflicht­versicherung Kostenbeispiele

GVO Versicherung -  Icon Haus
Beispiel 1:

1 Reitpferd
Preis-Leistungstarif TOP-VIT
Deckungssumme 10.000.000 €

Beitrag: 7,50 € / Monat

Beitrag berechnen
GVO Versicherung -  Icon Haus
Beispiel 2:

1 Pony
Preis-Leistungstarif TOP-VIT
Deckungssumme 10.000.000 €
150 € Selbstbeteiligung

Beitrag: 5,74 € / Monat

Beitrag berechnen
GVO Versicherung -  Icon Haus
Beispiel 3:

1 Reitpferd
Premiumtarif TOP-VIT PlusN
Deckungssumme 50.000.000 €
150 € Selbstbeteiligung

Beitrag: 6,77 € / Monat

Beitrag berechnen

Wir beraten Sie gerne - auch am Telefon

Fragen und Antworten

Die Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie als Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen. Neben dem Versicherungsnehmer gelten Fremdreiter/ Gastreiter und die Reitbeteiligung ebenso als mitversichert!

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Versicherungsnehmers oder den mitversicherten Personen als Pferdehalter.

In der Pferdehalterhaftpflicht sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 10 Mio. € abdecken. Für den optimalen Schutz bieten wir Ihnen zwei Varianten: 10 Mio. € oder 50 Mio. €

Im allgemeinen Sprachgebrauch steht Reitbeteiligung auch für einen weiteren Reiter. Eine Reitbeteiligung ist formal eine vertragliche Vereinbarung eines weiteren Reiters. In der Regel übernimmt der zusätzliche Reiter einen Teil der Unterhaltskosten sowie verschiedene Arbeiten wie die Pflege oder das Misten.

Ihre Reitbeteiligung ist mitversichert. Für Schäden, die Dritten durch den Vierbeiner entstehen, kommen wir auf.

Auch Schäden, die Ihre Reitbeteiligung erleidet, z.B. Ansprüche von Sozialversicherungsträgern (z.B. die Krankenkasse der Reitbeteiligung) oder Schmerzensgeldansprüche, die der Mitreiter gegen Sie als Versicherungsnehmer geltend macht, sind mitversichert.

Grundsätzlich haben wir keine Selbstbeteiligung in unserem Versicherungsschutz. Sie können jedoch eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbaren. Ihr Vorteil - der Beitrag reduziert sich.

Ja, Schmerzensgeld fällt unter die Kategorie der Personenschäden. Fällt eine Fremdreiterin bespielweise vom Pferd und diese macht Schmerzensgeld geltend, ist dies abgedeckt.

Ja, auch die Teilnahme an Turnieren, Schauvorführungen und auch am Reitunterricht, Ausbildungslehrgängen und Prüfungen sind mitversichert.

Sog. Mietsachschäden sind mitversichert. Mietsachschäden bezeichnen alle Schäden, die ein Pferd an gemieteten Sachen, z.B. Stallung oder Paddocks, verursacht.

Versicherungsschutz besteht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit bis zu 5 Jahren, innerhalb von Europa sogar ohne zeitliche Eingrenzung.

Ja, Schäden an versicherungspflichtigen Pferdetransportanhängern sind bis zu 10.000 € mitversichert.

Ja, Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden und tierischen Ausscheidungen (Weiderisiko).

Ja, auch das Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder Sattel ist mitversichert.

Zwar besteht keine gesetzliche Verpflichtung eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, ist aber aufgrund der möglichen finanziellen Folgen eines Schadens dringend zu empfehlen.

Es können maximal 5 Pferde in einem Vertrag abgesichert werden.

Sofern das Fohlen bei dem Versicherungsnehmer und beim Muttertier bleibt, ist dieser bis zu einem Alter von 18 Monaten beitragsfrei mitversichert.

Ja, denn mehrere Pferde stellen automatisch ein höheres Risiko dar. Daher reicht die Versicherung eines einzelnen Pferdes von mehreren vorhandenen Pferden nicht aus. In einem Vertrag können bis zu 5 Tiere versichert werden.

Ja, ab dem 2. Pferd erhalten Sie einen Rabatt. Bei Fohlen gilt: Sofern das Fohlen bei dem Versicherungsnehmer und beim Muttertier bleibt, ist dieses bis zu einem Alter von 18 Monaten beitragsfrei mitversichert.

Nicht geeignet ist die Versicherung für diejenigen, die Pferde zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken halten. Hierfür ist die Absicherung einer Betriebshaftpflichtversicherung zu empfehlen.

Es wird keine Leistung fällig, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, wenn es sich um eine gewerbliche Haltung des Tieres handelt oder wenn Sie selbst oder Angehörige einen Schaden erleiden.

Weitere Versicherungen

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