Ob eine zerbrochene Scheibe oder ein Weinglas auf dem weißen Teppich - ein unachtsamer Moment kann schnell teure Folgen haben. In so einem Fall sind Sie gesetzlich verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie und Ihre Familie gegen Schäden ab, die Sie dritten Personen zugefügt haben und für die Sie haften müssen.
Bei kleinen Missgeschicken wie einer zerbrochenen Fensterscheibe oder einem kaputten Handy ist das zwar ärgerlich, aber häufig noch verkraftbar. Anders ist es dann, wenn hohe Summen ins Spiel kommen – etwa bei Personenschäden oder einem Schlüsselverlust als Mieter, bei dem die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss.
Es spielt keine Rolle, wie vorsichtig Sie sind – passieren kann immer etwas. Mit der privaten Haftpflichtversicherung der GVO sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Die private Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz und prüft, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht. Wir wehren auch unberechtigte Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
Jede Person sollte über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Obwohl sie in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, zählt sie zu den wichtigsten Basisabsicherungen.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist somit unverzichtbar, obwohl Sie nicht verpflichtend ist. Im Ernstfall schützt sie Ihre gesamte Existenz bei minimalen Kosten.
Auch zu Hause kann schnell ein Missgeschick passieren. In einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus haften Sie gegenüber dem Vermieter für selbst verschuldete Schäden. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Mieter vor diesem Risiko.
Doppelte Absicherung: Wenn jemand Ihnen Schaden zufügt, muss er dafür haften. Hat diese Person jedoch keine eigene Privathaftpflichtversicherung oder kann den Schaden aus finanziellen Gründen nicht begleichen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Es sei denn, Sie verfügen über eine Forderungsausfalldeckung. Diese Absicherung greift, wenn der Schadensverursacher zahlungsunfähig ist. Oft wird dies auch als Ausfalldeckung oder Forderungsausfallversicherung bezeichnet. Wer nach einer solchen Deckung sucht, meint eine Privathaftpflichtversicherung mit zusätzlichem Schutz bei Forderungsausfall. Mit den Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung der GVO sind Sie bestens geschützt.
Privathaftpflichtversicherung Vergleich
Jetzt schnell und einfach die Privathaftpflichtversicherung vergleichen. Mit den vier Tarifen der Privathaftpflichtversicherung der GVO ist für jede Lebenssituation der passende Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie dabei.
Sie haben die Wahl zwischen dem preisorientierten Basistarif VIT, der erweiterten Absicherung VITeco, unserem Preis-Leistung Bestseller TOP-VIT oder unserem nachhaltigen Premiumschutz TOP-VIT PlusN.
Egal für welches Angebot Sie sich entscheiden, folgende Leistungen sind in allen Privathaftpflichtlicht Tarifen enthalten:
- Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schutz bei Mietsachschäden
- Schutz beim Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge, z. B. Fahrräder oder Pedelecs
- Abwehr nicht berechtigter Forderungen – auch vor Gericht
- Deckungssumme: 5, 10, 15, 20 Mio. €
- Privater und beruflicher Schlüsselverlust bis 20.000 €
- Schäden an geliehenen Gegenständen
- Drohnen und Flugmodelle bis 250 g
- Innovationsklausel
- Deckungssumme: 5, 10, 15, 20 Mio. €
- Privater und beruflicher Schlüsselverlust bis 50.000 €
- Schäden an geliehenen Gegenständen
- Drohnen und Flugmodelle bis 250 g
- Nebenberufliche Tätigkeiten bis 6.000 € Jahresumsatz
- Innovationsklausel
- Forderungsausfalldeckung
- Deckungssumme: 5, 10, 15, 20 Mio. €
- Privater und beruflicher Schlüsselverlust bis 300.000 €
- Schäden an geliehenen Gegenständen
- Drohnen und Flugmodelle bis 5 kg
- Nebenberufliche Tätigkeiten bis 12.000 € Jahresumsatz
- Erstattung zum Neuwert bis 1.000 €
- Innovationsklausel
- Kündigung täglich möglich
- Forderungsausfalldeckung
- Deckungssumme: 5, 10, 15, 20 Mio. €
- Privater und beruflicher Schlüsselverlust
- Schäden an geliehenen Gegenständen
- Grobe Fahrlässigkeit
- Drohnen und Flugmodelle bis 5 kg
- Nebenberufliche Tätigkeiten bis 18.000 € Jahresumsatz
- Erstattung zum Neuwert bis 5.000 €
- Innovationsklausel
- Best-Leistungsgarantie
- Kündigung täglich möglich
- Forderungsausfalldeckung
- Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen bis 50 %, max. 2.500 €
Zusatzbausteine der GVO Privathaftpflichtversicherung
Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst benötigen Sie eine Amtshaftpflichtversicherung bzw. eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich auch gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- und Amtszeit abzusichern.
Für Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihres Amtes verursachen, können Sie unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden. Schäden an Personen, Sachen oder Vermögenswerten werden in bestimmten Fällen nicht vom Dienstherrn übernommen.
Mit der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch bekannt als Diensthaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung, schützen Sie sich optimal vor den finanziellen Folgen.
Versicherte Sachen
Wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wird, spricht man von einem Sachschaden. Sie sind bei Freunden zu Besuch und beschädigen durch einen unachtsamen Moment das Handy. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 480 €.
Wird eine Person verletzt oder getötet, handelt es sich um einen Personenschaden. Beispiel: Sie fahren auf dem Fahrrad und verursachen einen Unfall. Die Behandlungskosten der verletzten Person belaufen sich auf 18.000 €
Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Schaden, wie z. B. den Verdienstausfall, wenn der Geschädigte z. B. nicht mehr arbeiten gehen kann.
Die Deckungssumme, auch als Versicherungssumme bekannt, ist der Betrag, den der Versicherer für einen Schaden maximal zahlt. Schäden sind im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung der GVO bis zu 20 Millionen Euro für Personen- Sach- und Vermögenschäden versicherbar. Haftpflichtschäden können Kosten in Millionenhöhe verursachen. Deswegen ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro sinnvoll. Bei der Privat-Haftpflichtversicherung der GVO können Sie Ihre Versicherungssumme aus 5, 10, 15 oder 20 Millionen Euro wählen.
Privathaftpflicht
Vorteile der
Privathaftpflichtversicherung der GVO
Mit der Privathaftpflichtversicherung der GVO sind Sie optimal abgesichert. Die Vorteile der Privathaftpflichtversicherung kurz und knapp für Sie zusammengefasst:
Existenzen sichern. Im Schadenfall sind Sie mit der Privathaftpflichtversicherung bis zu 20 Mio. Euro abgesichert.
Mit der Privathaftpflichtversicherung der GVO sind Sie ab 2,08 € / Monat geschützt.
Eltern, aufgepasst! Das kennen Sie sicherlich: Ihre kleinen Entdecker sind voller Abenteuerlust und überschätzen sich hin und wieder. Und dann passiert es: Ein Schaden ist schnell entstanden. Wenn Ihr Kind auf einer seiner spannenden Erkundungstouren einen Schaden verursacht, können Sie beruhigt sein. Denn wir verzichten grundsätzlich auf den Einwand der Deliktunfähigkeit. Anders gesamt: Wir fragen nicht nach einer Aufsichtspflichtverletzung, sondern regulieren den Schaden einfach.
Als Mieter einer sind Sie verantwortlich für Schäden, die Sie versehentlich oder fahrlässig an den gemieteten Räumen verursachen. Dies schließt auch fest verbaute Einrichtungen und mitvermietete Gegenstände ein. Zum Beispiel können beim Verschieben von Möbeln unschöne Kratzer im Parkett entstehen, das vom Vermieter verlegt wurde. In einem solchen Fall hat der Vermieter das Recht, die Kosten für Reparaturen oder Ausbesserungen von Ihnen einzufordern. Mit der Privathaftpflichtversicherung der GVO sind Sie bestens geschützt.
Wenn Ihnen jemand Schaden zufügt, muss er dafür haften. Hat diese Person jedoch keine Privathaftpflichtversicherung oder kann den Schaden nicht begleichen, bleiben Sie mit der privaten Haftpflichtversicherung der GVO nicht auf Kosten sitzen. Die in der Privathaftpflichtversicherung integrierte Forderungsausfalldeckung greift bei Zahlungsunfähigkeit des Schadensverursachers.
Kosten für Privathaftpflichtversicherung
Was kostet mich die Privathaftpflichtversicherung?
Die Kosten einer Privathaftpflichtversicherung der GVO beginnen ab 2,08 € im Monat. Der jährliche Beitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel dem gewählten Tarif, den mitversicherten Personen (z. B. Kinder oder Lebenspartner) und der Deckungssumme ab.
Privathaftpflichtversicherung Kostenbeispiele
Single
Basistarif VIT
Deckungssumme 5.000.000 €
Beitrag: 2,08 € / Monat
Beitrag berechnen
Paar ohne Kinder
Preis-Leistungstarif TOP-VIT
Deckungssumme 10.000.000 €
Beitrag: 4,57 € / Monat
Beitrag berechnen
Familie mit Kindern
Premiumtarif TOP-VIT PlusN
Deckungssumme 20.000.000 €
150 € Selbstbeteiligung
Beitrag: 6,42 € / Monat
Beitrag berechnenWir beraten Sie gerne - auch am Telefon
Fragen und Antworten
Hier finden Sie eine umfangreiche Leistungsübersicht unserer Produkte: Leistungsübersicht
Der Gesamtumsatz darf im laufenden Geschäftsjahr maximal 12.000 € betragen. Aber auch bei einem Gesamtumsatz über 12.000 € haben wir den passenden Versicherungsschutz für Sie.
Mit dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung bei der GVO Versicherung sind Sie in solchen Fällen auf der sicheren Seite und vor existenzbedrohenden Kosten geschützt.
Je nach Ihrer Lebenssituation können wir Ihnen folgende Tarifvariationen anbieten:
- Single ohne Kind
- Paare ohne Kind
- Single mit Kind
- Familie
- in Ihrem Haushalt leben und noch zur Schule gehen.
- ihren Grundwehrdienst ableisten oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.
- sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befinden.
- ein Betriebspraktikum oder ein Referendariat durchführen.
- sich in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr befinden.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung bei der GVO Versicherung. Mit dieser ist man in solchen Fällen auf der sicheren Seite und vor existenzbedrohenden Kosten geschützt.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie oder Ihre Familie versehentlich anderen Personen zufügen. Mitversichert gelten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum, also Ihre Hausratgegenstände. Zu Ihrem Hausrat gehören nahezu alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung befinden, also Möbel, TV, Sound-Anlage, Laptop, Haushaltsgeräte, Kleidung, Schmuck, Bücher, Küchenzubehör etc. Dies gilt für Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl entstanden sind. Die Hausratversicherung erstattet im Schadenfall die Kosten für Reparatur oder den Ersatz der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.
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