Was versichert unsere landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung?
Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbares Instrument für Landwirte, um sich umfassend gegen die vielfältigen Haftungsrisiken abzusichern, die mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind. In der Landwirtschaft sind Betriebe täglich zahlreichen Gefahren ausgesetzt, die potenziell Dritte betreffen können – sei es durch den Betrieb von Maschinen, die Haltung von Tieren oder durch Umwelteinflüsse. Solche Risiken können erhebliche finanzielle Belastungen durch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Unsere landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz gegen die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, die Dritten im Zusammenhang mit Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören Schäden, die durch Unfälle mit landwirtschaftlichen Maschinen, freilaufende Tiere oder den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verursacht werden. Zusätzlich schützt unsere Versicherung vor den finanziellen Auswirkungen von Umweltschäden, die durch landwirtschaftliche Tätigkeiten entstehen können.
In der Landwirtschaft haben Betriebe häufig nicht die finanziellen Mittel, um hohe Schadenersatzforderungen aus eigener Tasche zu begleichen. Ein einzelner Haftungsfall kann ohne entsprechenden Versicherungsschutz existenzbedrohende Folgen haben. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet daher nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch Rechtssicherheit. Im Schadensfall übernehmen wir die rechtliche Vertretung und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Sie ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, während Sie sicherstellen, dass Ihr Betrieb gegen unerwartete Haftungsrisiken geschützt ist.
Eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung ist für Landwirte von entscheidender Bedeutung, um sich gegen die zahlreichen und oft unvorhersehbaren Haftungsrisiken abzusichern, die mit ihrer Tätigkeit einhergehen.
Landwirtschaftliche Betriebe sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt, die nicht nur den Betrieb selbst, sondern auch Dritte betreffen können. Die Gründe für den Abschluss einer solchen Versicherung sind vielfältig und lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
Landwirtschaftliche Betriebe haben es häufig mit hohen Schadenssummen zu tun, wenn Dritte durch ihre Tätigkeit zu Schaden kommen. Ohne eine entsprechende Versicherung könnten Schadenersatzforderungen schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab und schützt den Betrieb vor finanziellen Verlusten.
Die Tätigkeiten in der Landwirtschaft sind vielfältig und bergen unterschiedliche Gefahrenquellen. Unfälle mit landwirtschaftlichen Maschinen, Schäden durch freilaufende Tiere, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Umweltschäden – all diese Szenarien können zu erheblichen Haftungsansprüchen führen. Die Versicherung bietet umfassenden Schutz für diese verschiedenen Risikobereiche.
Im Falle eines Schadens übernimmt die Versicherung nicht nur die finanzielle Abwicklung, sondern auch die rechtliche Vertretung. Sie prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen. Das gibt Landwirten Sicherheit und entlastet sie in rechtlichen Angelegenheiten.
Ein einziger großer Haftungsfall kann die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebs gefährden. Die Betriebshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Landwirte auch im Schadensfall ihre wirtschaftliche Stabilität behalten und ihren Betrieb weiterführen können.
Eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung zeigt Geschäftspartnern und Kunden, dass der Betrieb professionell und verantwortungsbewusst mit Risiken umgeht. Das schafft Vertrauen und kann die Geschäftsbeziehungen positiv beeinflussen.
In vielen Fällen ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben oder Voraussetzung für den Abschluss bestimmter Verträge. Eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt diese Anforderungen und stellt sicher, dass der Betrieb alle gesetzlichen Vorgaben einhält.
Insgesamt bietet eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbaren Schutz und Sicherheit für Landwirte. Sie ermöglicht es ihnen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich ständig Sorgen über potenzielle Haftungsrisiken machen zu müssen. Damit trägt die Versicherung maßgeblich zur nachhaltigen und erfolgreichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe bei.
Betriebshaftpflichtversicherungen Vergleich
- Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen bis 15.000,- €
- Bearbeitungsschäden bis 1.000.000 €
- Ferien auf dem Bauernhof bis 25 Betten und eingebrachte Sachen
- Gewahrsamsschäden / sonstige Mietsachschäden
- Hofcafe / Hoffeste / Betriebsausflüge
- Nebentätigkeiten
- Erneuerbare Energien
- Drohnen
- Bauherrenhaftpflicht
- Land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche
- Bebaute und Unbebaute Grundstücke
- Vermietung und Verpachtung
- Nutz- und Zuchttiere
- Wildtierhaltung
- Pferde
- Hunde
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bbH (Bagger, Radlader, Teleskoplader, Mähdrescher, Gabelstapler, Hoftrac)
- Abgemeldete, zulassungspflichtige Traktoren als Hofschlepper
- Nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Nicht zulassungspflichtige Anhänger
- Teilnahme an einer Maschinengemeinschaft
Umwelthaftpflichtversicherung
- Abfallcontainer
- Abwasseranlagenrisiko (häusliche Klärgruben) bis 10 cbm
- Abwassereinleitung (häusliche und Oberflächenabwässer)
- Benzin- / Fett- und Ölabscheider
- Betriebsmittel in Kfz / Maschinen bis 100.000 €
- Flüssiggase und sonstige brennbare Gase bis 3 t
- Jauche / Gülle und Sickersäften bis 5.000 cbm
- Flüssigdünger (AHL, ASL, etc.) bis 20 cbm
- Mineralöle, Diesel und Pflanzenölmethylester
- Sonstige umweltgefährlicher Stoffe bis Gesamtlagermenge 600 einzelne Behältnisse bis 250 Liter
- Stalldung (fest)
- Zapfsäulen
Umweltschadenversicherung
- USV Grunddeckung
- Zusatzbaustein 1
- Zusatzbaustein 2
- Bodenkaskoversicherung DS 50.000 €
- Für den Versicherungsnehmer und Familie
- Altenteiler
- Hofnachfolger
Zusatzbausteine der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung der GVO
Versicherte Sachen
Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung der GVO bietet umfassenden Schutz vor Haftungsansprüchen, die im Zusammenhang mit der Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten entstehen können. Sie deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die aus der betrieblichen Tätigkeit resultieren, und schützt den Landwirt vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Schadensarten, die in einer solchen Versicherung typischerweise versichert sind:
- Wofür: Haftung für Verletzungen oder den Tod von Personen, die durch betriebliche Tätigkeiten oder auf dem Betriebsgrundstück verursacht werden.
- Beispiele: Ein Besucher wird von einem landwirtschaftlichen Fahrzeug angefahren, ein geparkter PKW wird beschädigt.
- Wofür: Haftung für Beschädigungen oder die Zerstörung von fremdem Eigentum, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen.
- Beispiele: Beschädigung eines benachbarten Grundstücks durch Maschinen, Zerstörung von Ernten durch ausgebrochene Tiere.
- Wofür: Haftung für finanzielle Verluste, die Dritten durch betriebliche Tätigkeiten entstehen, auch wenn keine Personen- oder Sachschäden vorliegen.
- Beispiele: Betriebsunterbrechung bei einem Kunden durch fehlerhafte Lieferung, entgangene Gewinne eines Abnehmers durch mangelhafte Ware.
- Wofür: Haftung für Schäden, die durch landwirtschaftliche Produkte verursacht werden, nachdem sie den Betrieb verlassen haben.
- Beispiele: Gesundheitsschäden durch kontaminierte Lebensmittel, Hemmstoffe in der Milch.
- Wofür: Schäden an der Umwelt, die durch betriebliche Aktivitäten verursacht werden, einschließlich der Kosten für die Sanierung und Wiederherstellung.
- Beispiele: Verschmutzung von Gewässern durch Düngemittel oder Gülle, Bodenverunreinigung durch auslaufende Chemikalien.
Die Deckungssumme, auch als Versicherungssumme bekannt, ist der Betrag, den der Versicherer für einen Schaden maximal zahlt.
Schäden sind im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung der GVO bis zu 10 Millionen Euro für Personen- Sach- und Vermögenschäden versicherbar, für die privaten Haftpflichtversicherung der GVO bis zu 20 Millionen Euro für Personen- Sach- und Vermögenschäden versicherbar. Haftpflichtschäden können Kosten in Millionenhöhe verursachen. Deswegen ist eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro sinnvoll. Bei der Betriebs-Haftpflichtversicherung der GVO können Sie Ihre Versicherungssumme aus 3, 5 oder 10 Millionen Euro wählen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Vorteile der
Betriebshaftpflichtversicherung der GVO
Mit der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung der GVO sind Sie optimal abgesichert. Die Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung kurz und knapp für Sie zusammengefasst:
Existenzen sichern. Im Schadenfall sind Sie mit der Betriebshaftpflichtversicherung bis zu 10 Mio. Euro abgesichert.
Die Haltung von Nutztieren ist ein zentraler Bestandteil vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Diese Aktivität bringt jedoch spezifische Risiken und Haftungspotenziale mit sich, die von einer landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden sollten.
Die Erweiterte Produkthaftpflicht ist speziell auf die besonderen Risiken zugeschnitten ist, die mit der Produktion und dem Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbunden sind. Diese Versicherung erweitert den Schutz über die grundlegenden Deckungsbereiche hinaus und bietet eine spezialisierte Absicherung gegen bestimmte Risiken, die im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produkten auftreten können.
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Fragen und Antworten
- Versicherungsnehmer (Betriebsinhaber)
- Altenteiler und Hofnachfolger (sowohl in als auch außerhalb einer häuslicher Gemeinschaft)
- in häuslicher Gemeinschaft lebende voll- und minderjährige Angehörige (z.B. Bruder, etc), die auf dem Betriebsgrundstu¨ck leben und dort auch polizeilich gemeldet sind.
- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse
- Arbeiten oder sonstigen Leistungen
Bremsschaden: Ein Bremsschaden ist unmittelbar durch den Bremsvorgang selbst entstanden und steht nicht im Zusammenhang mit einem Unfall. Typische Bremsschäden sind beispielsweise Schäden am Fu¨hrerhaus oder an den Bordwänden durch verrutschte Ladung oder schleudernde Anhänger.
Betriebsschaden: Ein Betriebsschaden ist ebenfalls nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch die spezielle Verwendung des Fahrzeugs (so z.B. ein Verwindungsschaden bei einem Baustelleneinsatz), durch einen Bedienungsfehler, durch fahrtechnisches Fehlverhalten oder durch Versagen der Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen entstanden.
Reiner Bruchschaden: Ein reiner Bruchschaden ist auch nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch Überbeanspruchung, Konstruktions- oder Materialfehler entstanden. Zudem darf der Schaden nicht unter die Garantie- oder Gewährleistungspflicht eines Dritten fallen. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß gelten selbstverständlich nicht als reine Bruchschäden.
Fu¨r selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Kennzeichen wird eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgegeben, die beim Betrieb des Fahrzeugs ständig mitzufu¨hren und auf Verlangen auszuhändigen ist. Bei Maschinen bis 20 km/h bbH genu¨gt das Mitfu¨hren der Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigung. Werden selbstfahrende Arbeitsmaschinen entgegen ihrer Bestimmung zweckentfremdet und beispielsweise fu¨r Gu¨terverkehr eingesetzt, entfällt die Steuerfreiheit. Dies kann als Steuerhinterziehung bestraft werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit mu¨ssen eine KFZHaftpflichtversicherung vorweisen. Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 20 km/h, besteht keine Versicherungspflicht (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 PflVG). In diesen Fällen werden Schadensfälle von der Betriebshaftpflichtversicherung oder Privathaftpflichtversicherung gedeckt.